Hinweis für Allergiker
Im Gegensatz zur vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung bezieht sich der zusätzliche “Spurenhinweis“ ausschließlich auf Bestandteile, die nicht gemäß Rezeptur, sondern unbeabsichtigt durch Verunreinigung ins Lebensmittel gelangen.
Werden in einer Produktionsstätte von Süßwaren beispielsweise Nüsse eingesetzt, so können Spuren davon auch in Lebensmittel gelangen, die rezepturgemäß ohne Nüsse zubereitet werden, zum Beispiel in die Vollmilchschokolade. Hierauf machen Firmen mit dem Hinweis aufmerksam: „Kann Spuren von Nüssen enthalten“. Sie schützen sich damit vor Haftungsansprüchen.
Da diese Angaben rechtlich nicht geregelt sind, können vergleichbare Produkte, die keinen Hinweis enthalten, trotzdem Verunreinigungen mit Allergenen aufweisen. Umgekehrt wird als Vorsichtsmaßnahme manchmal eine lange Liste möglicher Allergenspuren aufgeführt, die deshalb nicht zwangsläufig enthalten sein müssen.